Begräbnismusik in drei Teilen für sechs, acht oder mehr Stimmen und Basso continuo (Fav SSATTBB, Cap SATB/SATB, Cb, Org (8 Instr.))
Entstehung Musikalische Exequien SWV 279 - 281
Heinrich Posthumus Reuß, Herr von Gera, Greiz und Lobenstein, wählte 1634/35 Texte aus der Bibel, die auf seinem Sarkophag stehen sollten. Er ließ seinen Sarg so gestalten, dass auf dem Deckel und an den Seiten 25 Bibelverse und Kirchenliedzeilen standen, die sich mit Tod und Auferstehung beschäftigen. Von zentraler Bedeutung war für den Auftraggeber das Canticum Simeonis, wobei es sich um Worte des alttestamentarischen Priesters Simeon vor seinem Tode handelt. Heinrich Posthumus Reuß identifizierte sich sehr mit der Figur des Priesters, was bis dahin führte, dass er wünschte, am Begräbnistag Simeons, dem 4. Februar, beigesetzt zu werden.
Als Heinrich Schütz 1635 aus Dänemark zurückkehrte, erhielt er von der Witwe des am 3.12.1635 Verstorbenen den Auftrag für die Vertonung der Bibelverse. Es entstanden die Musikalischen Exequien, deren Druckfassung 1636 als op. 7 in Dresden erschien.
Die Exequien (lat. exequiae) beinhalten die Riten beim letzten Geleit. Je nach Gelegenheit umfassen sie drei oder weniger Stationen, in deren Verlauf eine Reihe liturgischer Gesänge vorgetragen werden. Heinrich Schütz ordnete die Sprüche zu einem Concert in Form einer Missa, nach Art des lateinischen Kyrie und Gloria. Ergänzt wird das Concert durch eine doppelchörige Motette über den Bibeltext der Predigt bei der Beisetzung. Danach folgt das doppelchörige Canticum Simeonis als Höhepunkt. Zur Würdigung der Verdienste seines Freundes Heinrich Posthumus Reuß stellt Schütz der Druckfassung ein Nachrufgedicht voran.
Mit dieser Komposition wurde auch gleichzeitig der Ablauf der Totenfeier festgelegt:
Teil 1: Exequien - Concert in Form einer teutschen Missa, Gemeindegesang - Hertzlich lieb hab ich dich oh Herr, Predigt über den Bibeltext - Herr wenn ich nur Dich habe,
Teil 2: Motette über den Text der vorangegangenen Predigt,
Teil 3: Canticum Simeonis und schließlich die Senkung des Sarges in die Familiengruft.