Mahler, Gustav (1860-1911)
Kindertotenlieder (Neue Ausgabe) (Partitur)
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Singstimme, Orchester (2 Flöten, kleine Flöte, 2 Oboen, Englischhorn, 2 Klarinetten in A und B, Baßklarinette in A und B, 2 Fagotte, Kontrafagott, 4 Hörner, Pauken, Harfe, Glockenspiel, Celesta, Glöckchen, Tamtam, Streicher)
1. Nun will die Sonn' so hell aufgeh'n 2. Nun seh' ich wohl, warum so dunkle Flammen 3. Wenn dein Mütterlein 4. Oft denk' ich, sie sind nur ausgegangen 5. In diesem Wetter
Die Grundsätze und Richtlinien der redaktionellen Arbeit bilden das Vorwort eines jeden Teilbandes der Bände XIII und XIV. Daran schließt sich jeweils ein ausführlicher Revisionsbericht; er enthält die Darstellung der Quellenlage sowie der abweichenden beziehungsweise geänderten Lesarten. Ein Supplementband, nach Abschluß der Bände XIII und XIV erstellt, wird einen philologisch umfassenden Kommentar des Herausgebers zu allen in den beiden Bänden vorgelegten Werken Mahlers für Solostimme enthalten.
Da sämtliche in Band XIII und XIV aufgenommenen Werke zu Mahlers Lebzeiten veröffentlicht worden sind, waren die Erstausgaben (soweit vorhanden) beziehungsweise die ältesten verfügbaren Aufführungsmateriale inklusive der Stimmen als Hauptquellen der Kritischen Ausgabe zu betrachten. Insofern als Orchester- und Klavierfassung ein und desselben Liedes gewissermaßen als Ausführungsvarianten desselben Werks angesehen werden können, wurden sie gelegentlich auch wechselseitig füreinander als Hauptquellen gewertet. Gleichwohl wurde aber in Übereinstimmung mit Mahlers Gepflogenheiten - wo es sich in beiden Fällen um seine eigene Fassung handelt, sind diese klar zu erkennen - die musikalische Eigenständigkeit der Klavierfassung gewahrt. Handschriften, Stichvorlagen und -abzüge wurden als Sekundärquellen behandelt, wohingegen Entwürfe und Skizzen nur dann herangezogen wurden, wenn die Haupt- oder die Sekundärquellen für eine eindeutige Entscheidung redaktioneller Fragen keine zureichende Grundlage lieferten.
Folgende Richtlinien wurden für die Erstellung des Textes in Anwendung gebracht: Eckige und runde Klammern markieren Entscheidungen des Herausgebers. Bisher rundgeklammerte Zusätze, meistens solche des Komponisten, sind in Anbetracht dessen ohne Klammerung wiedergegeben worden.
Eckige Klammern kennzeichnen redaktionelle Zusätze und Änderungen an der vorliegenden Fassung eines Liedes auf der Grundlage einer anderen Fassung oder deren Quellen. Runde Klammern zeigen Zusätze und Änderungen an, die sich auf das Quellenmaterial derselben Fassung stützen. Wo sich aus analogen Stellen des Quellenmaterials oder aus dem musikalischen Sinn einer Passage eindeutig die Notwendigkeit einer positionsgemäßen Versetzung von Vortragsanweisungen oder dynamischen Zeichen ergab, wurden keine Klammern gesetzt. Desgleichen wurde auf die Verwendung von Klammern sowie auf eine Anmerkung im Revisionsbericht in folgenden anderen Fällen redaktionellen Eingriffs verzichtet: bei der Korrektur offenkundiger Druckfehler, bei der Berücksichtigung fraglicher (fehlender oder überflüssiger) und solcher Akzidenzien, die durch Überlegungen der Stimmführung oder frühere Änderungen gerechtfertigt sind, bei der Berücksichtigung fehlender Schlüssel, Taktangaben, Tonartvorzeichnungen und Ganztaktpausen sowie beim Gebrauch von Bögen von Vorschlagsnoten zur Hauptnote und bei der Anwendung der Regeln moderner Orthographie. Die Änderungen, die Mahler am Originaltext der Lieder vornahm, reichen vom Austausch einzelner Titel und Wörter bis zur Umgestaltung oder Neufassung ganzer Strophen. Die vom Komponisten gewählte Lesart ist in jedem Fall gewahrt. In Fällen (besonders der Interpunktion), wo die Quellen divergieren, stützt sich die Entscheidung des Herausgebers auf die verfügbaren literarischen Unterlagen.
Charakteristika der Notation wurden bei gleichzeitiger Bereinigung widersprüchlicher Stellen innerhalb eines Werkes nach dem Vorbild der Hauptquellen mit größter Sorgfalt bewahrt.
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